
Integrative Hilfen zur Unterstützung von Kindern mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf in Regelkindergärten und –schulen
Selbstverständlich sollen auch Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf die Möglichkeit bekommen, einen Regelkindergarten bzw. eine Regelschule zu besuchen. Hierfür erhalten sie je nach Bedarf zusätzliche Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft und/oder eine begleitende Kraft. Nach Absprache mit dem Kindergarten bzw. Schule und dem Leistungsträger stellen die Offenen Hilfen diese zusätzlichen Kräfte zur Verfügung.